Betreiberpflicht: Aufzugswartungen
Die regelmäßige Wartung von Aufzügen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben und eine Betreiberpflicht, sondern auch entscheidend für die Sicherheit und Langlebigkeit einer Aufzugsanlage. Doch wer ist eigentlich berechtigt, diese Wartungen durchzuführen? Und was darf so eine Wartung kosten?
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GEG ist kein Witz!
In Bezug auf die Fachplanung von Aufzugsschächten hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Die GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen bei der Planung und Umsetzung von Aufzugsschächten einzuhalten sind. Hier ist eine qualifizierte Fachplanung unerlässlich.
Erfahren Sie mehr über das neue GEG!